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Die Arbeitsagentur als Träger der Reha-BvB

Wenn man sich mit Maßnahmen zur (beSONDERen) Berufsvorbereitung befasst, stößt man auf eine Vielzahl von Abkürzungen, wie BvJ, BaE, BvB, EQ, Reha-BvB………… alle haben ein gemeinsames Ziel: Jugendlichen zu helfen, ihren Weg in die Arbeitswelt zu finden.

Als erstes möchte ich hier näher auf die Reha-BvB eingehen: Die Abkürzung BvB steht für „berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme“. Der Träger hierfür ist die Arbeitsagentur. Die Reha-BvB im speziellen ist eine Maßnahme für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Ob und in welcher Form ein Förderbedarf gegeben ist, erheben der Ärztliche und der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur in eigenen Testverfahren. Bereits vorhandene sonderpädagogische Gutachten o.ä. werden unter Umständen als Grundlage herangezogen. Auf diese nicht unumstrittene Test- und Beratungspraxis möchte ich aber zu einem späteren Zeitpunkt näher eingehen.

Interessanter ist die Frage, für welche Zielgruppe junger Menschen eine derartige BvB gedacht ist.

„Das sind Jugendliche, die

  • noch nicht den für sie passenden Beruf gefunden haben
  • sich nicht in einer Ausbildung befinden oder eine Schule besuchen
  • ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt verbessern wollen
  • aufgrund ihrer persönlichen Reife noch etwas Zeit für die richtige Berufswahl brauchen
  • noch etwas gezielte Förderung benötigen, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können
  • besondere Unterstützung beim Übergang in den Beruf benötigen“

(entnommen aus einem Flyer des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg)

Eignung für eine BvB-Maßnahme

(Grafik von mir erstellt  zur Information von Förderschulabgängern und deren Eltern)

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